Fahrzeuge, die zur gewerblichen Personenbeförderung genutzt werden, unterliegen aus guten Gründen besonderen Prüfkriterien. Darum hat der Gesetzgeber schon in den 1970-er Jahren eine spezielle Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr erlassen, die BO Kraft.
Darunter fallen Omnibusse, Taxis, Mietwagen mit Fahrer und Oberleitungsbusse. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese im Linien- oder im Gelegenheitsverkehr eingesetzt werden.
Diese Untersuchungen führen wir bei Plakette fällig? Unfall gehabt? in 88255 Baindt gerne für Sie durch.
Als Personenkraftwagen (PKW) bezeichnet man ein mehrspuriges, mindestens zweiachsiges Fahrzeug mit eigenem Antrieb, das für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen ist und in erster Linie der Beförderung von Personen dient. PKW dürfen inklusive Fahrer bis zu neun Personen befördern, jedoch maximal so viele, wie es Sicherheitsgurte im Fahrzeug gibt.